Cookie-Richtlinie – europapokalwetten.com

Vor dem Anstoß am Champions-League-Abend lohnt ein kurzer Blick darauf, was europapokalwetten.com im Browser hinterlegt. Diese Cookie-Richtlinie führt auf, welche Cookies und artverwandten Techniken im Einsatz sind, wofür sie gebraucht werden und wie die Einwilligung gegeben oder zurückgenommen wird. Die Grundlage bildet § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) für Speicherung und Zugriff am Endgerät, daneben die DSGVO. Neben Cookies gehören Local Storage, Session Storage und Tracking-Pixel dazu.

Streng notwendige Cookies

Notwendige Cookies halten die Website funktionsfähig. Sie speichern die Consent-Wahl, tragen die Sitzungskennung und schirmen Formulare gegen CSRF-Angriffe ab. Ohne sie wären wichtige Funktionen nicht nutzbar. Zulässig sind sie ohne Einwilligung nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, sofern unbedingt erforderlich; ihre Laufzeit reicht von einer Sitzung bis zu zwölf Monaten.

Funktionale Cookies

Funktionale Cookies erleichtern die Nutzung, sind aber technisch verzichtbar: Sie merken sich die bevorzugte Sprache, ein helles oder dunkles Design und zuletzt gelesene Seiten. Wir setzen sie nur ein, wenn Sie nach § 25 Abs. 1 TDDDG ausdrücklich eingewilligt haben – im Consent-Banner, jederzeit widerruflich.

Analytische Cookies

Zur Reichweitenmessung und Weiterentwicklung der Inhalte setzen wir Analyse-Cookies ein. Verfahren, bei denen die IP-Adresse ungekürzt übertragen wird oder websiteübergreifende Profile entstehen, kommen nur mit Ihrer Zustimmung zum Zug. Diese wird getrennt im Banner eingeholt; dort ist auch die Speicherdauer jedes Cookies ausgewiesen.

Marketing-Cookies

Marketing-Cookies spielen interessenbezogene Inhalte aus und werten Werbekampagnen aus. Sie dürfen Daten an andere Anbieter weitergeben und Profile aufbauen, weshalb wir sie nur nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung speichern. Entscheiden Sie sich dagegen, sehen Sie unpersonalisierte, allgemeine Inhalte.

Einwilligung widerrufen

Wer es sich anders überlegt, öffnet den Consent-Banner über den Footer-Link erneut und passt die Auswahl an. Alternativ löschen und verwalten Sie Cookies im Browser. So geht es bei den gängigen Programmen:

Hinweis: Werden technisch notwendige Cookies entfernt, kann dies zur Abmeldung führen, und die Consent-Entscheidung ist anschließend neu zu treffen.

Zuständige Aufsicht

Für die Kontrolle der Vorgaben aus DSGVO und TDDDG ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes zuständig, in dem der Betreiber der Seite seinen Sitz hat. Beschwerden nach Art. 77 DSGVO können Sie auch bei der Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes einreichen.

Stand: 17. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalwetten.com»