Neue Wettanbieter 2026: Wer in Deutschland legal um echtes Geld wettet
Stand der Daten: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Eine Wettplattform wirbt derzeit mit Bundesliga-Quoten, einer App und einem Willkommensangebot in der Höhe eines Monatsgehalts. Ob sie in Deutschland Sportwetten anbieten darf, steht nicht im Impressum und nicht in der Fußzeile, sondern auf einer einzigen Liste: der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Wer dort nicht steht, hat keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, ganz gleich, was auf der Startseite behauptet wird. Wer dort steht, unterliegt dem Glücksspielstaatsvertrag: einem gemeinsamen Einzahlungslimit von monatlich 1.000 €, einer Identitätsprüfung vor der Auszahlung, der OASIS-Sperrdatei und der 5,3-prozentigen Wettsteuer.

Die zehn Marken, die in diesem Vergleich stehen, sind alle auf dieser Whitelist mit einer Sportwetten-Erlaubnis geführt (Stand 2. Oktober 2026). Sie unterscheiden sich im Alter der Erlaubnis, in der Satzung der Betreibergesellschaft und im Auftritt nach außen — manche sind seit 2020 durchgehend unter deutscher Aufsicht, andere sind erst in den vergangenen zwei Jahren dazugekommen. Wer eine Auswahl unter ihnen treffen will, muss nicht nur die Lizenz prüfen, sondern auch, was ein Bonus wirklich kostet, welche Zahlungsmethoden das eigene Konto akzeptiert und welche Livewetten überhaupt angeboten werden dürfen.
Im Zentrum steht hier also nicht der Werbeversprechen-Vergleich, sondern die Frage: Welche Wege durch den neuen Markt sind sinnvoll — und für wen?
Wo das Geld ankommt: Zahlungsmethoden und Auszahlungsdauer
Bei einer lizenzierten Sportwette in Deutschland geht nichts ohne Konto auf den eigenen Namen. § 6b Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) lässt nur Zahlungsmittel zu, die von einem Konto stammen, das auf den Inhaber des Wettkontos lautet und bei einem Institut im Sinne des Geldwäschegesetzes geführt wird. Was darunter wegfällt, ist im Wettanbieter-Vergleich der vergangenen Jahre stetig gewachsen: anonyme Prepaid-Karten, Kryptowährungen, Bargeld über Dritte. Eine Paysafecard mit ausgehändigtem Code ist damit genauso wenig zugelassen wie eine Bitcoin-Überweisung — auch wenn beide auf der Startseite beworben werden.
Was bleibt, sind die klassischen Wege: Banküberweisung mit SEPA-Laufzeiten, Lastschrift über das eigene Girokonto, Kreditkarte und Debitkarte, dazu PayPal, Apple Pay, Google Pay und teilweise Klarna als Sofort-Zahlung. Eine Bitcoin-Zahlung schaltet sich also nicht über ein Feature im Profil frei, sondern scheitert bereits an der Annahmestelle.
Die Auszahlung läuft nach demselben Muster: nur auf ein Konto, das dem Wettkonto zugeordnet ist, das die GGL-Verifizierung durchlaufen hat. Eine 24-Stunden-Garantie findet sich in den AGB einzelner Anbieter wieder, ist aber keine Vorgabe der Aufsicht. Realistisch sind Werktage, an Wochenenden und Feiertagen pausieren sowohl Banken als auch die meisten Anbietersysteme.
Markteintri in 2026: Wer die neuen Wettanbieter in Deutschland sind
Der Begriff „neue Wettanbieter 2026“ ist trügerisch. Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis bekommt nicht, wer eine neue Domain registriert. Wer sie bekommt, muss ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen, das seit Juli 2021 von der GGL koordiniert wird, und erhält eine erste Erlaubnis, die fünf Jahre läuft. Die meisten der heute auf der Whitelist geführten Marken haben ihre Ersterlaubnis schon 2020 oder 2021 bekommen — der „neue“ Charakter der Branche entsteht weniger durch Nachrücker als durch die laufenden Verlängerungen und durch Marken, die vor wenigen Jahren überhaupt erst in den deutschen Markt eingestiegen sind. Der Markteintritt ist also weniger an einem Jahr festzumachen als an der Frage, wann ein Anbieter erstmals eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis erhalten hat.
Die Untergrenze für eine seriöse Prüfung ist daher der Blick auf das Datum der Ersterlaubnis. Die folgenden Marken sind alle auf der Whitelist, sechs von ihnen mit einer Erlaubnis aus 2020 oder früher, vier mit einer aus den Folgejahren — was keineswegs heißt, dass die älteren Erlaubnisse „besser“ sind, sondern dass sie sich schon über mehrere Verlängerungsrunden bewährt haben müssen. Wer unter ihnen etwas Neues sucht, findet es bei den vier seit 2021 Hinzugekommenen: Tiptorro (Ersterlaubnis 30.06.2021), Betway (09.03.2021), AdmiralBet (Ersterlaubnis bereits 2020, aber drei Verlängerungen — die letzte am 29.07.2024) und das deutlich jüngere LeoVegas.de (21.10.2024).
Wer eine Marke als „neu“ einstufen will, kann das an drei Markierungen festmachen: ein jüngeres Erstdatum auf der Whitelist, eine Betreibergesellschaft mit Sitz in Malta (was heute fast alle teilen), und ein Willkommensangebot, das höhere Umsatzziele ansetzt. In dieser Hinsicht hebt sich LeoVegas hervor, das im November 2024 als Wettanbieter auf der deutschen Whitelist neu hinzukam — LeoVegas war zuvor nur als Casino-Anbieter im Markt bekannt.
Lizenzstatus und Stammdaten: Die 10 Anbieter in der Übersicht
Die folgende Tabelle sortiert nach dem Datum der Ersterlaubnis, weil das die belastbarste Angabe zur Marktpräsenz ist. Eine kürzere Erstdatum-Spanne heißt in der Regel mehr Folgeerlaubnisse und damit mehr Verlängerungsgenehmigungen unter Aufsicht.
| Anbieter | GGL-Whitelist-Status | Erlaubnisinhaber | Sportwetten seit |
|---|---|---|---|
| AdmiralBet | erlaubt | Greentube Betting Malta Limited, Sliema, Malta | 09.10.2020 |
| bet365 | erlaubt | Hillside (Europe) ENC, Ta’Xbiex, Malta | 09.10.2020 |
| Tipico | erlaubt | Tipico Co. Limited, San Ġiljan, Malta | 09.10.2020 |
| bpremium | erlaubt | Ladbrokes (Deutschland) Limited, Gzira, Malta | 09.10.2020 |
| Wettarena | erlaubt | I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema, Malta | 09.10.2020 |
| NEO.bet | erlaubt | Greenvest Betting Limited, Malta | 09.10.2020 |
| Interwetten | erlaubt | Interwetten Gaming Limited, Sliema, Malta | 02.11.2020 |
| ODDSET | erlaubt | ODDSET Sportwetten GmbH | 18.11.2020 |
| Betway | erlaubt | Betway Limited | 09.03.2021 |
| Tiptorro | erlaubt | Torro Tec Limited, Malta | 30.06.2021 |
Dass die meisten Erstdaten auf den 09.10.2020 fallen, ist kein Zufall: An diesem Tag hat die GGL im ersten Zulassungsverfahren seit Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags eine ganze Reihe von Marken mit einer Erlaubnis versehen. Eine Erlaubnis aus diesem Datum bedeutet also nicht „vor fünf Jahren beantragt“, sondern „seit der ersten Stunde des neuen Regimes mit dabei“. Mit Ausnahme von LeoVegas (21.10.2024), das hier nicht in der Tabelle steht, weil es bei der Aufnahme in den Vergleich noch nicht als „Top-10-Buchmacher“ im deutschen Sportwetten-Ranking geführt wurde.
Wer über diese zehn hinausgeht, findet auf der Whitelist rund 17 weitere Marken mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis, dazu drei reine Pferdewetten-Anbieter. Sie werden hier nicht ausführlich dargestellt, sind aber über die Whitelist der GGL in gleicher Weise auffindbar.
Grundlag der Bewertung: Was eine Wettplattform in Deutschland leisten muss
Die Lizenz ist nicht das Ende, sondern der Anfang. Auf ihrer Grundlage entstehen die Pflichten, die jede Wettplattform hier erfüllen muss — und an denen sie sich messen lassen muss. Eine seriöse Bewertung in Deutschland hat fünf Prüfsteine.

Erstens die Wettmärkte. Das Sportwettprogramm umfasst festgelegte Quoten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts sowie auf Vorfälle während des Ereignisses (§ 21 Abs. 1 GlüStV 2021). Das klingt umfassend, wird aber durch zwei Einschränkungen eingeengt. Livewetten während eines laufenden Spiels sind nur auf den Endausgang oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten erlaubt, in denen solche Ereignisse selten sind: „nächstes Tor“ im Fußball ja, „nächster Punkt“ im Tennis nein, „nächster Korb“ im Basketball nein. Was nicht erlaubt ist, bleibt auf der Plattform unsichtbar — eine fehlende Quote ist also nicht zwingend ein Versäumnis des Anbieters, sondern kann ein vorgeschriebener Ausschluss sein.
Zweitens der Spielerschutz. Teilnehmen darf, wer volljährig ist (§ 4 Abs. 3). Pro Anbieter ist ein Konto zulässig (§ 6a), eine Verifizierung — Ausweis, Adresse, gegebenenfalls Bankverbindung — ist Pflicht. Vor der Verifizierung darf die Plattform für maximal 72 Stunden Spielbetrieb zulassen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungsmöglichkeit. Das ist die Phase, in der ein Anbieter Neukunden einsammelt; danach beginnt das vollständige KYC.
Drittens das Geld. Das Einzahlungslimit liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg, sofern keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachgewiesen wird (§ 6c Abs. 1). Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach sieben Tagen. Die operative Umsetzung läuft über LUGAS — die Limitdatei der GGL. Wer parallel spielt, fällt durch die Aktivitätsdatei (§ 6h) auf, was eine Sperre nach sich ziehen kann. OASIS (§§ 8, 8a) ist die bundesweite Sperrdatei: bei Anmeldung und Login geprüft, beträgt die Mindestdauer einer Selbstsperre drei Monate, beim Verzicht auf eine Fristangabe mindestens ein Jahr. Der Panikbutton (§ 6i Abs. 3) löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus.
Viertens der Sport. Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren sind ausgeschlossen — die GGL-Praxis behandelt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateursport. E-Sport ist kein anerkannter Sport im Sinne der Aufsicht: Wetten auf E-Sport-Turniere sind im GGL-regulierten Markt nicht möglich. Virtuelle Sportwetten sind im geltenden Staatsvertrag nicht abschließend geregelt.
Fünftens die Werbung. Werbung für Sportwetten darf nur der Inhaber einer Erlaubnis machen (§ 5 Abs. 7). Der Werbezeit-Bann zwischen 6:00 und 21:00 Uhr (§ 5 Abs. 3 Satz 1) betrifft ausschließlich Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino. Für Sportwetten gelten andere Regeln: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal; keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern; keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6).
Wer diese fünf Punkte nebeneinanderlegt, sieht, dass der Unterschied zwischen „lizenziert“ und „nicht lizenziert“ nicht das Werbeversprechen ist, sondern das Ausmaß, in dem die Plattform Regeln mitträgt, die ihr Marketingbudget beschneiden.
Rechtsla: GGL, Whitelist und der Graumarkt
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz am Hansering 15 in 06108 Halle (Saale) ist seit dem 1. Juli 2021 die zentrale Aufsichtsbehörde für Glücksspiel im Internet. Sie erteilt die Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV 2021), überwacht sie und verhängt Bußgelder (§ 28a). Die Sportwettensteuer ist hingegen Sache des Finanzamts und nicht der GGL.

Der Lackmustest, ob ein Anbieter in Deutschland legal arbeitet, ist die Whitelist der erlaubten Anbieter auf der Webseite der GGL (§ 9 Abs. 8 GlüStV 2021). Stand 2. Oktober 2026 führt sie 30 Einträge, davon 27 mit einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten-Erlaubnis) und drei reine Pferdewetten-Erlaubnisse. Jeder Eintrag listet eine Domain und einen Erlaubnisinhaber, mit einer oder mehreren Erlaubnisdaten. Eine .de-Domain allein beweist keine Lizenz: Auch nicht zugelassene Anbieter können eine deutsche Domain registrieren. Was auf der Whitelist nicht steht, darf in Deutschland nicht anboten werden.
Die Erlaubnis gilt für die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis eingetragen ist, und nur für diese Domain. Eine Casino- oder Slots-Erlaubnis derselben Betreibergesellschaft erlaubt keine Sportwetten und umgekehrt.
Was auf die Spielerinnen und Spieler zukommt, wenn sie bei einem nicht zugelassenen Anbieter wetten, hat die GGL im September 2026 noch einmal unterstrichen. Am 17. September 2026 warnte sie ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten — namentlich vor Anbietern wie „Platincasino“. Die Warnung greift die Aufsichtspraxis des Sommers 2026 auf, in der die GGL bereits gegen mehrere Plattformen im Milliardenvolumen vorgegangen ist.
Wie die Zivilgerichte mit verlorenen Einsätzen bei nicht zugelassenen Anbietern umgehen, ist noch in der Schwebe. Am 25. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Rückzahlungspflicht entgegensteht (Az. I ZR 90/23) — im zugrundeliegenden Fall fordert ein Kläger von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt beim EuGH, Nicholas Emiliou, hat am 19. März 2026 in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-530/24 grundsätzlich für möglich gehalten, nicht zugelassene Anbieter zur Rückzahlung zu verpflichten — mit einer Ausnahme: Wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Ob diese Ausnahme für die Übergangszeit 2013–2018 greift, ist die offene Frage, die der EuGH nun zu entscheiden hat.
Zwei Punkte sind hier handfest: Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Lizenz hat in Deutschland keine rechtliche Tragweite, sie ist kein Ersatz für die Whitelist-Erlaubnis. Und wer in Deutschland wettet, ohne dass die Plattform dort steht, verliert nicht automatisch sein Geld zurück — eine Garantie gibt es nicht.
Spielerschutz: Einzahlungslimit, OASIS und Panikbutton
Drei Werkzeuge prägen den Alltag mit einer lizenzierten Plattform. OASIS ist die bundesweite Sperrdatei: Sie wird bei Registrierung und Login abgefragt, prüft, ob ein Spieler angemeldet gesperrt ist, und überträgt Sperren aller Anbieter ineinander. Eine Selbstsperre gilt mindestens drei Monate, wenn ein Zeitraum angegeben wird; ohne Zeitangabe mindestens ein Jahr. Wer in OASIS ist, wird beim Login-Versuch auf eine Sperrseite geleitet.
LUGAS ist die Limitdatei der GGL. Sie sorgt dafür, dass das Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat über alle Anbieter hinweg eingehalten wird, auf die ein Spieler ein Konto hat. Eine Erhöhung ist nur mit nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit möglich — eine Selbsterklärung genügt nicht. Wer mehr als 1.000 € einzahlen will, kann auf bis zu 10.000 € gehen, in Sonderfällen auf bis zu 30.000 € (maximal 1 % der aktiven Spieler eines Anbieters). Die Aktivitätsdatei innerhalb von LUGAS verhindert, dass parallel auf mehreren Plattformen gespielt wird.
Der Panikbutton auf der Anbieter-Webseite löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus, ohne Wartezeit und ohne Erklärung — eine Notbremse, die bewusst kurz gehalten ist, damit sie in einem Moment der Selbstkorrektur genutzt wird.
Diese Werkzeuge funktionieren nur auf Plattformen mit deutscher Erlaubnis. Offshore-Anbieter sind an weder OASIS noch LUGAS angeschlossen. Sie können ihre eigenen Limits setzen oder auch nicht; ihre Sperren greifen nur auf ihrer eigenen Seite.
Boni und Gratiswetten: Was ein Willkommensangebot wirklich kostet
Der Glücksspielstaatsvertrag enthält keine Klausel, die Höhe, Umsatz oder Mindestquoten eines Sportwetten-Bonus festlegt — diese Werte stammen aus den AGB des jeweiligen Anbieters. Was sich über alle Anbieter hinwegähnelt, ist die Mechanik.
Ein typischer Willkommensbonus verspricht einen Aufschlag auf die erste Einzahlung. Wer 100 € einzahlt, bekommt 100 € Bonusgeld, muss aber beide Beträge erst umsetzen, bevor eine Auszahlung möglich ist. Die Umsatzbedingung verlangt, dass der Bonusbetrag — oder Bonus plus Einzahlung — eine bestimmte Anzahl Mal zu einer Mindestquote eingesetzt wird. Eine Mindestquote von 1,80 (Dezimalformat) ist verbreitet, ein Vielfaches von 5× bis 10× ebenso. Die Frist liegt typischerweise zwischen 30 und 90 Tagen.
Eine Gratiswette wird ohne Einzahlung eines entsprechenden Einsatzes gewährt: Sie wird nach einer qualifizierenden Wette als Gutschein ausgegeben. Was viele nicht wissen: Der Einsatz der Gratiswette wird im Gewinnfall in der Regel nicht zurückgezahlt. Wer eine 10-€-Gratiswette auf eine 3,00-Quote setzt und gewinnt, bekommt 20 € ausgezahlt, nicht 30 €.
„Risikofrei“ bedeutet meistens, dass die erste Wette bei Verlust als Gratiswette refundiert wird — also wieder als gebundener Gutschein, nicht als Bargeld. Boosted Odds versprechen eine höhere Quote auf ein bestimmtes Ereignis; oft sind nur bestimmte Märkte freigeschaltet, oft sind Gewinne aus der Quote an Mindestquoten für Folgewetten gebunden.
All das ist kein Gesetzesrahmen, sondern Anbieterpraxis. Wer ein Angebot prüft, liest die AGB des jeweiligen Anbieters, prüft die Mindestquote, prüft die Umsatzvielfache, prüft die Frist, prüft, ob der Einsatz der Gratiswette zurückgezahlt wird. Wer hier nachlässig liest, verliert den Bonus unter Umständen vollständig.
Die zehn Anbieter im Einzelporträt
AdmiralBet — solides Programm mit drei Verlängerungen
AdmiralBet gehört zu den Marken, die schon im ersten Zulassungsverfahren eine Erlaubnis bekommen haben: Die Whitelist führt die Greentube Betting Malta Limited als Betreibergesellschaft, mit Erstdatum 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen am 13.12.2022 und 29.07.2024. Die Marke steht also nicht nur am Anfang der Whitelist, sondern ist in zwei Verlängerungsrunden bestätigt worden. Eine eigene Casino-Erlaubnis für AdmiralBet Slots besteht bereits seit 28.09.2022, was den Anbieter zu einem Vollanbieter im Glücksspielregime macht. Für Spielerinnen und Spieler heißt das: ein durchgängig lizenziertes Angebot mit Sportwetten und Slots unter derselben Konzession. Wer einen Anbieter sucht, der im deutschen Markt seit dem ersten Tag mitläuft, findet ihn hier.
bet365 — Quotenkönig mit großer Marktauswahl
bet365 steht mit der Hillside (Europe) ENC aus Ta’Xbiex, Malta, mit Erstdatum 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 27.12.2022 auf der Whitelist. Die Marke ist im deutschen Sportwetten-Markt das, was viele als Quotenkönig bezeichnen — eine Zuschreibung, die üblicherweise für vergleichsweise niedrige Margen auf den 1X2-Märkten steht. Wer auf ein breites Wettprogramm Wert legt — vor allem im Fußball —, findet hier in der Regel mehr Märkte als bei kleineren Anbietern.
Tipico — der Inbegriff des deutschen Wettanbieters
Tipico ist die Marke, an der sich die Frage entscheidet, ob die Branche ihre eigenen Fehler wiedergutmacht. Die Tipico Co. Limited mit Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta wurde 2004 gegründet; ihre deutsche Whitelist-Erlaubnis datiert auf den 09.10.2020, mit einer Folgeerlaubnis am 09.12.2022. Tipico ist im stationären Geschäft mit Wettshops in vielen deutschen Städten sichtbar, im Online-Geschäft stark auf Fußball fokussiert. Die offene Frage, wie viel Verlust aus früheren Jahren zurückgefordert werden kann, beschäftigt die Zivilgerichte: Am 25. Juli 2024 hat der BGH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Rückzahlungspflicht entgegensteht; das Verfahren läuft noch.
NEO.bet — jung in der Wahrnehmung, alt im Lizenzdatum
NEO.bet hat dieselbe Erstdatum wie AdmiralBet und bet365, den 09.10.2020, und eine Folgeerlaubnis vom 22.12.2022 — der Anbieter wirkt im Markt jünger, als die Erlaubnis vermuten lässt. Betreiberin ist die Greenvest Betting Limited auf Malta. NEO.bet positioniert sich als Anbieter mit deutschem Fokus: Quoten sind stark auf Bundesliga und Champions League ausgerichtet, das Wettprogramm ist nicht ganz so breit wie bei bet365, aber ausreichend für die meisten Fußballbegeisterten.
Interwetten — österreichischer Hintergrund, deutsche Whitelist
Interwetten hat eine lange Geschichte im deutschsprachigen Raum: Die Interwetten Gaming Ltd. darf seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten, die deutsche Whitelist-Erlaubnis trägt das Datum 02.11.2020, mit einer Folgeerlaubnis am 27.12.2022. Die Marke ist im deutschsprachigen Markt sichtbarer als viele andere und spricht eine treue Stammkundschaft an, die den österreichischen Hintergrund schätzt.
ODDSET — der Klassiker unter den deutschen Anbietern
ODDSET ist eine Eigenheit des deutschen Marktes: Die ODDSET Sportwetten GmbH, mit einer Erlaubnis des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15.12.2022 für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb. Der Anbieter gehört zum klassischen Portfolio der staatlichen Toto-Lotterien und ist über die Annahmestellen des Deutschen Lotto- und Totoblocks bekannt. Wer ODDSET nutzt, wettet über eine gemeinwohlorientierte Marke mit langer Geschichte.
Betway — der internationale Anbieter mit lizenzierter Deutschlandpräsenz
Betway hat die deutsche Erlaubnis nicht über die erste Whitelist-Runde bekommen, sondern über das Regierungspräsidium Darmstadt am 09.03.2021 — also etwa fünf Monate nach den Early Adopters. Die Erlaubnis wurde am 23.12.2022 verlängert, eine Casino-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele wurde am 02.10.2026 ergänzt. Wer einen Anbieter sucht, der im internationalen Markt stark aufgestellt ist und in Deutschland trotzdem voll lizenziert arbeitet, findet hier ein passendes Profil.
bpremium — eine Marke der Ladbrokes-Gruppe
bpremium gehört zur Ladbrokes (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira auf Malta, eingetragen unter der Registernummer C92799. Die deutsche Whitelist-Erlaubnis datiert auf den 09.10.2020, mit einer Folgeerlaubnis am 21.12.2022. Die Marke führt kein großes Werbeprogramm und spricht vor allem Kundinnen und Kunden an, die mit dem Ladbrokes-Namen vertraut sind. Das Programm ist solide, aber nicht auffällig.
Wettarena — die Marke mit der IBC-Betreibergesellschaft
Wettarena wird laut AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta betrieben, die deutsche Erlaubnis trägt das Datum 09.10.2020, die Folgeerlaubnis datiert auf den 15.12.2022. Die Marke ist im deutschen Markt kein großes Wort, aber im Programm solide: ausreichend Fußballmärkte, ein vernünftiges Livewetten-Angebot im Rahmen des Zulässigen.
Tiptorro — der zweite Markenname aus dem Tipico-Umfeld
Tiptorro ist auf den ersten Blick ein zweiter Markenname der Tipico-Gruppe, geführt unter der Torro Tec Limited auf Malta. Die deutsche Whitelist-Erlaubnis datiert auf den 30.06.2021, die Folgeerlaubnis auf den 27.12.2022. Die Marke positioniert sich eher als App-zentrierter Anbieter und spricht Nutzerinnen und Nutzer an, die Tipico bereits kennen, aber eine zusätzliche Plattform ausprobieren möchten. Wer beide nutzt, spielt parallel — was die LUGAS-Aktivitätsdatei verhindert.
Was Spielerinnen und Spieler bei der Auswahl beachten sollten
Wer einen der zehn Anbieter wählt, hat die Lizenzfrage bereits beantwortet: Alle zehn stehen auf der Whitelist. Was bleibt, ist die persönliche Passung.
Wer eine breite Marktauswahl sucht, wird bei bet365, Tipico oder NEO.bet am ehesten fündig. Wer auf einen Anbieter mit stationärer Präsenz Wert legt, ist bei ODDSET richtig; wer einen österreichisch geprägten Hintergrund schätzt, findet ihn bei Interwetten. Wer ohnehin im Tipico-Ökosystem ist, kann Tiptorro als zusätzliche Marke nutzen. Wer einen reinen Online-Anbieter ohne Wettläden sucht, findet ihn bei AdmiralBet, bet365, NEO.bet, bpremium, Wettarena oder Betway. Wer mit kleinen Einsätzen startet, kommt mit dem 1.000 €-Monatslimit der LUGAS-Datei in den meisten Fällen hin; wer hoch spielt, braucht einen Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Wer ein Willkommensangebot nutzt, sollte die AGB lesen — Mindestquote, Umsatzvielfaches, Frist, ob der Einsatz der Gratiswette zurückgezahlt wird. Wer eine Boosted-Odds-Aktion nutzt, prüft, ob die höhere Quote an Mindestquoten für Folgewetten gebunden ist. Wer mit PayPal, Apple Pay oder Klarna einzahlt, kommt in der Regel ohne Verzögerung auf das Wettkonto; wer mit Banküberweisung einzahlt, plant einen Werktag ein.
Wer OASIS eintritt — sei es aus eigener Entscheidung oder auf Anordnung — wird auf allen Plattformen gesperrt. Wer das 1.000-€-Limit überschreiten will, braucht eine Bescheinigung; wer parallel spielt, fällt durch die LUGAS-Aktivitätsdatei.
Häufige Fragen rund um neue Wettanbieter in Deutschland
Woran erkennt man, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis hat?
Das einzige verlässliche Zeichen ist die Whitelist der GGL. Wer dort mit Domain und Erlaubnisinhaber steht, hat eine Erlaubnis; wer nicht dort steht, hat keine — ganz gleich, was im Impressum oder in der Fußzeile steht. Die Whitelist wird auf der Webseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht und ist nach Domains sortiert. Der Eintrag enthält das Erstdatum und etwaige Folgeerlaubnisse.
Was bedeutet es, wenn ein Anbieter nicht auf der Whitelist steht?
Dann ist die Anbieterin für den deutschen Markt unerlaubt im Sinne des § 4 Abs. 1 GlüStV 2021. Es kann im Inland vollziehbar sein, es ist jedenfalls strafbar nach § 284 StGB (Organisation) oder § 285 StGB (Teilnahme). Die GGL hat im September 2026 vor illegalen Angeboten gewarnt. Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Rückzahlungen angeordnet, ohne dass daraus eine Garantie wird.
Welche Rolle spielen OASIS und das 1.000-€-Limit?
OASIS ist die zentrale Sperrdatei: Wer dort eingetragen ist, wird auf jeder lizenzierten Plattform abgewiesen — bei Registrierung und bei Login. Die Mindestdauer einer Selbstsperre beträgt drei Monate; wer keine Frist angibt, ist mindestens ein Jahr gesperrt. Das 1.000-€-Limit läuft über die LUGAS-Limitdatei: Es gilt pro Spielerin oder Spieler über alle Anbieter hinweg, mit Erhöhungsmöglichkeit nur gegen Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Beide Systeme greifen nur auf Plattformen mit deutscher Erlaubnis.
Wie wird die Wettsteuer von 5,3 % weitergegeben?
Die Sportwettensteuer ist nach §§ 16–25 RennwLottG eine 5,3-prozentige Steuer auf die Bemessungsgrundlage „Einsatz minus die Steuer selbst“, also rund 5,03 % des Einsatzes. Sie wird vom Veranstalter der Wette geschuldet, nicht von der Spielerin oder dem Spieler. Ob der Anbieter sie vom Einsatz abzieht, sie der Quote zuschlägt oder sie in den Margen versteckt, ist eine unternehmerische Entscheidung — sie steht in den AGB des jeweiligen Anbieters. Wer wissen will, was bei einer konkreten Wette ankommt, prüft die AGB oder rechnet es am Beispiel durch.
Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten für ein Willkommensangebot?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe. Typisch sind 5× bis 10× Umsatz auf den Bonusbetrag (oder Bonus plus Einzahlung) zu Mindestquoten zwischen 1,50 und 2,00 (Dezimalformat), innerhalb einer Frist von 30 bis 90 Tagen. Wer eine Gratiswette erhält, ist fast immer damit konfrontiert, dass der Einsatz im Gewinnfall nicht zurückgezahlt wird. Wer diese Werte vor der Annahme prüft, vermeidet das häufigste Bonusproblem: Erfüllungsaufwand unterschätzt und am Ende den Bonus verloren.
Vergleich – europapokalwetten.com
Inhalt erstellt vom Team «europapokalwetten.com»
