Wettanbieter mit Bitcoin: was in Deutschland erlaubt ist und was nicht

Updated Oktober 2026
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Stand der Daten: 17. Oktober 2026, geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Eine einzelne goldfarbene Münze ohne Prägung liegt auf einem dunklen Tisch, daneben ein ausgeschaltetes Smartphone.
Die Blockbelohnung bei Bitcoin halbiert sich alle 210.000 Blöcke, im Mittel entsteht etwa alle 10 Minuten ein neuer Block.

Kein einziger Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis akzeptiert Bitcoin. Wer in Deutschland legal Sportwetten spielt, zahlt von einem Konto auf den eigenen Namen, und Kryptowährungen erfüllen diese Voraussetzung nicht. Jeder Anbieter, der Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen als Zahlungsmittel bewirbt, operiert ohne deutsche Erlaubnis und damit außerhalb des Schutzraums, den OASIS, LUGAS und die Aufsicht durch die GGL aufspannen. Das ist die Grundaussage dieser Seite. Was folgt, ordnet die rechtliche Lage ein, beschreibt die Anbieter und erklärt, was beim Wetten ohne deutsche Aufsicht konkret fehlt.

Verantwortungsvolles Spielen und Schutzlücken bei Bitcoin-Wetten

Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis wettet, gibt vier Bausteine des Spielerschutzes ab, die innerhalb der Whitelist selbstverständlich sind. Sie sind im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) verankert und gelten für jeden lizenzierten Veranstalter von Sportwetten, also auch für jeden Anbieter auf der GGL-Whitelist.

Ein Notizbuch mit handgezeichneten Knoten und Linien liegt neben einem Bleistift auf einem Schreibtisch.
Die Maximalmenge von Bitcoin ist auf 21 Millionen Einheiten beschränkt.

Das Einzahlungslimit liegt nach § 6c Abs. 1 GlüStV standardmäßig bei 1.000 € pro Kalendermonat, summiert über alle Anbieter hinweg und technisch über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt. Anbieter ohne Erlaubnis führen diese Datei nicht mit, das heißt, es gibt keine Stelle, die monatlich mitzählt, was auf allen Konten zusammenkommt. Wer parallel auf mehreren Offshore-Buchmacher-Konten einzahlt, sieht keine Bremse. Wer das Limit anheben will, braucht nachprüfbare Belege seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und bekommt die Anhebung frühestens nach sieben Tagen. Ein Anbieter im Ausland hat diese Schwelle nicht.

Die zweite Schutzebene ist OASIS, die bundesweite Spielersperre nach §§ 8, 8a GlüStV. Eine Selbstsperre gilt bei fester Frist mindestens drei Monate, ansonsten mindestens ein Jahr, und wird bei Anmeldung und Login abgefragt. Wer sich selbst sperren lässt, kann sich nicht gleichzeitig bei einem zweiten Anbieter anmelden, der an OASIS angeschlossen ist. Bei Offshore-Buchmachern existiert diese Sperre technisch nicht. Wer dort handelt, kann gleichzeitig ein Konto beim nächsten Anbieter eröffnen, ohne dass die Sperre greift.

Der dritte Baustein ist der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 GlüStV. Ein Klick sperrt das Konto für 24 Stunden, ohne Widerrede. Die Funktion setzt voraus, dass der Anbieter überhaupt an die technische Anbindung angeschlossen ist, die der GlüStV den Veranstaltern vorschreibt. Offshore fehlt diese Anbindung vollständig.

Viertens das Parallelspielverbot nach § 6h GlüStV. LUGAS führt nicht nur das Limit, sondern auch die Aktivitätsdatei, mit der das gleichzeitige Wetten bei mehreren Anbietern ausgeschlossen werden soll. Ohne Anbindung lässt sich diese Sperre nicht durchsetzen.

Dazu kommt die Verlustquelle, die Bitcoin selbst mitbringt. Auch wer seine Wette gewinnt, kann am Ende weniger Euro auf dem Konto haben, weil der Bitcoin-Kurs in der Zeit zwischen Ein- und Auszahlung gefallen ist. Bei Auszahlung in Euro wird der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung zugrunde gelegt, nicht der zum Zeitpunkt der Einzahlung. Wer den Euro-Betrag im Kopf behalten will, muss den Wechselkurs bei jeder Transaktion mitrechnen, und ein Zahlungsmittel, das binnen Stunden fünf Prozent schwanken kann, verschiebt das Risiko unabhängig vom Wettausgang. Die Volatilität gehört zur Wette, ohne dass die Quote sie einpreist.

Was fehlt, hat Gewicht. Die Schutzmechanismen sind nicht Gimmicks, die lizenzierte Anbieter „auch“ anbieten. Sie sind die Bedingung dafür, dass Glücksspiel in diesem Rechtsraum überhaupt zugelassen ist. Wer sie umgeht, verlässt den Rechtsraum.

Kryptowährungen und Anonymität: Wie Bitcoin funktioniert und warum das in Deutschland zum Problem wird

Bitcoin wurde am 3. Januar 2009 mit dem Genesisblock gestartet, in dem die ersten 50 Bitcoin erzeugt wurden. Das Konzept war zuvor am 1. Oktober 2008 unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto im Whitepaper „Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ veröffentlicht worden. Die Maximalmenge ist auf 21 Millionen Einheiten beschränkt. Neue Blöcke entstehen im Mittel alle zehn Minuten, die Blockbelohnung halbiert sich alle 210.000 Blöcke. Bis November 2012 lag sie bei 50 Bitcoin, bis Juli 2016 bei 25, bis Mai 2020 bei 12,5, bis April 2024 bei 6,25 und seitdem bei 3,125 Bitcoin pro Block.

Ein Vorhängeschloss hängt an einem Holztor, dahinter unscharf ein Garten im Abendlicht.
In Deutschland klärte erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln.

Die Blockchain speichert jede Transaktion dauerhaft und für jeden einsehbar. Adressen sind nicht an einen Namen gebunden, daher der Begriff pseudonym, nicht anonym. Mit Aufwand lassen sich Adressen über bekannte Punkte, etwa eine Börse mit KYC, einer Person zuordnen. Wer Bitcoin kauft, durchläuft in der Regel eine Börse mit Identitätsprüfung. An der Verwendungsstelle, dem Wettanbieter, kann die Adresse jedoch allein auftauchen, ohne dass der Anbieter weiß, wer dahinter steht.

Genau das macht Bitcoin für deutsche Lizenzanforderungen unbrauchbar. § 6b Abs. 4 GlüStV verlangt, dass Ein- und Auszahlungen über ein Zahlungskonto erfolgen, das auf den Namen des Spielers lautet und bei einem Institut im Sinne des Geldwäschegesetzes geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel sind ausdrücklich unzulässig. Bitcoin ist nicht anonym, aber die Identität des Zahlers ist an der Verwendungsstelle, beim Buchmacher, nicht ohne weiteres feststellbar. Das reicht für den GlüStV nicht. Die GGL beantwortet die Frage, ob ein lizenzierter Anbieter Bitcoin annehmen darf, mit nein, weil die Pflicht zur Identitätsprüfung an der Zahlung ansetzt, nicht erst bei der Auszahlung.

Ein zweiter Punkt kommt hinzu. Die Zahlung muss von einem Konto kommen, das auf den Spielenden lautet. Überweist ein Spieler von seinem Bankkonto an eine Börse, kauft dort Bitcoin und zahlt damit beim Anbieter ein, hat der Anbieter keine Möglichkeit zu prüfen, ob die Bitcoin-Adresse diesem Spieler gehört. Die Nachvollziehbarkeit endet an der Börse, der Anbieter sieht nur eine Wallet-Adresse. Das ist der Kern des Konflikts, nicht eine technische Spielerei.

Steuerlich ist Bitcoin in Deutschland seit dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 eingeordnet. Vorher gab es keine verbindliche ertragsteuerliche Behandlung, und wer Bitcoin vor diesem Stichtag gekauft und verkauft hat, tat dies in einer Grauzone. Haltefristen und Verlustverrechnung folgen seitdem allgemeinen Regeln, im Zweifel über den Steuerberater. Der Europäische Gerichtshof hat am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist klargestellt, dass beim Umtausch von Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt; das betrifft aber nur den Tausch, nicht die Frage, ob ein Buchmacher Bitcoin als Zahlungsmittel im Glücksspielrecht annehmen darf.

Die Top-Wettanbieter im Vergleich

Die Reihenfolge der Anbieter richtet sich hier nicht nach dem Krypto-Angebot, denn das haben lizenzierte Anbieter nicht. Sie ergibt sich aus der Whitelist-Status, der Erlaubnis, der behördlichen Aufsicht und der Verfügbarkeit für deutsche Spieler. Sechs der zehn Anbieter führen eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, vier nicht. Beide Gruppen werden vollständig beschrieben, weil Spieler in Deutschland auf beide stoßen, aber die Lesart ist eine andere: lizenzierte Anbieter stehen unter Aufsicht, Offshore-Anbieter nicht. Keine Gruppe wird empfohlen, beide werden eingeordnet.

Anbieter GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
bpremium Whitelist-Eintrag, Inhaber Ladbrokes (Deutschland) Limited, neben bpremium auch Domain partypoker 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022
888sport Whitelist-Eintrag, Inhaber 888 Germany Limited (Holding 888 Holdings PLC, London Stock Exchange seit September 2005) 30.06.2021, Folgeerlaubnis 15.12.2022
Winamax Whitelist-Eintrag, Inhaber WINAMAX SA, Erlaubnis durch Regierungspräsidium Darmstadt, Aufsicht durch GGL 29.06.2021, verlängert 08.12.2022
Sportingbet Whitelist-Eintrag, Inhaber Sportingbet (Deutschland) Limited, Aufsicht durch GGL 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022
Bet3000 Whitelist-Eintrag, Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited (Sliema, Malta), Erstdatum auf Whitelist 22.04.2026
Tiptorro Whitelist-Eintrag, Inhaber Torro Tec Limited (Malta), Whitelist-Status bestätigt 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022
Playzilla Kein Whitelist-Eintrag, Curaçao-Lizenz laut Drittquellen, keine Geltung in Deutschland –
RocketPlay Kein Whitelist-Eintrag, Betreiber Scores55 Tech B.V. (Curaçao, Registrierung 162990) –
22Bet Kein Whitelist-Eintrag, Curaçao-Lizenz, keine Geltung in Deutschland –
Sportaza Kein Whitelist-Eintrag, Lizenz laut Eigenangabe Autonome Insel Anjouan (ALSI-202606064-FI2) –

Die Spalte zum Erstdatum auf der Whitelist ist nur für die sechs lizenzierten Anbieter befüllt. Die Offshore-Marke nimmt diese Spalte nicht, weil es keine deutsche Erlaubnis gibt, deren Datum sich festhalten ließe. Die Folgeerlaubnis zeigt, dass die Erlaubnis nach fünf Jahren (§ 4c Abs. 1 GlüStV) erneut beantragt und gewährt wurde. Für 888sport, Winamax, Sportingbet und Tiptorro lief die Erstgenehmigung 2021 oder 2020, die Folgeerlaubnis kam 2022. Bet3000 ist mit dem 22.04.2026 als Erstdatum der jüngste Whitelist-Eintrag in dieser Auswahl. Das Enddatum steht bewusst in keiner Zeile, weil die Whitelist selbst keines führt.

Lizenzierte Wettanbieter in Deutschland: was sie können und was sie nicht können

bpremium

Hinter bpremium steht die Ladbrokes (Deutschland) Limited, die auf der Whitelist nicht nur für bpremium, sondern auch für partypoker als Inhaberin geführt wird. Beide Domains teilen sich die Aufsicht, was bei einem Konzern, der Casino und Poker parallel betreibt, häufiger vorkommt. Die Erstgenehmigung datiert auf den 09.10.2020, die Folgeerlaubnis auf den 21.12.2022. Wer bei bpremium spielt, zahlt von einem Konto auf den eigenen Namen, durchläuft die vollständige Verifikation nach § 6a GlüStV und fällt unter die OASIS-Sperre und das LUGA-Limit von 1.000 € pro Monat.

Krypto ist bei bpremium kein Thema, weder als Ein- noch als Auszahlungsweg. Das ist kein Versäumnis des Anbieters, sondern die direkte Folge von § 6b Abs. 4 GlüStV. Wer Krypto will, ist hier falsch. Wer eine deutsche Erlaubnis und das volle Schutzpaket sucht, ist hier richtig, sofern Poker und virtuelle Automatenspiele kein Ausschlusskriterium sind. Die Marke ist Teil eines internationalen Konzerns, der in mehreren europäischen Märkten aktiv ist, und die Whitelist-Eintragung gilt nur für die genannten Domains.

888sport

Die deutsche Whitelist führt 888sport mit der 888 Germany Limited als Inhaberin. Die Muttergesellschaft ist die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar, die Aktie ist seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert. Die Erstgenehmigung datiert auf den 30.06.2021, die Folgeerlaubnis auf den 15.12.2022. Der Anbieter gehört damit zur ersten Welle der Whitelist-Eintragungen nach Inkrafttreten des neuen GlüStV 2021.

Auch 888sport nimmt kein Bitcoin entgegen. Das sportliche Angebot umfasst die üblichen deutschen und europäischen Ligen, dazu Tennis, Eishockey und US-Sportarten. Wer hier spielt, spielt vollständig innerhalb des deutschen Regulierungsrahmens, mit eigenem Konto, Verifikation und Schutzgrenzen. Das sportliche Angebot unterscheidet sich von anderen lizenzierten Anbietern vor allem durch die Marktbreite bei internationalen Wettbewerben, weniger durch ein Spezialsegment. Für Spieler, die Krypto wollen, ist der Anbieter nicht passend. Für Spieler, die einen börsennotierten Mutterkonzern mit Whitelist-Eintrag suchen, passt er.

Winamax

Die WINAMAX SA, eine französische Société anonyme, hat ihre deutsche Erlaubnis über das Regierungspräsidium Darmstadt erhalten. Der Bescheid datiert auf den 29.06.2021 und wurde mit Bescheid vom 08.12.2022 verlängert. Beaufsichtigt wird der Anbieter heute von der GGL, die seit ihrer Errichtung 2022 die Aufsicht über alle lizenzierten Online-Sportwetten- und Online-Casino-Anbieter in Deutschland bündelt.

Winamax ist in Frankreich und Spanien als Pokeranbieter groß und in Deutschland primär über Sportwetten sichtbar. Die Marke bringt ein Stammpublikum aus dem Pokerbereich mit, das in Frankreich unter einer eigenen Lizenz spielt. In Deutschland deckt der Anbieter das übliche Wettprogramm ab. Auch hier kein Bitcoin, kein Krypto, keine anonyme Einzahlung. Wer Winamax wählt, wählt die deutsche Erlaubnis und das komplette Paket aus Verifikation, Limit und Sperre. Wer ohne diese Mechanismen spielen will, ist hier falsch.

Sportingbet

Die Sportingbet (Deutschland) Limited führt die Whitelist mit der Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21.12.2022 und der Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022. Die Erstgenehmigung datiert auf den 09.10.2020. Die GGL ist Aufsichtsbehörde. Sportingbet ist eine Marke mit langer Historie im europäischen Sportwettenmarkt, in Deutschland ist sie Teil der ersten Whitelist-Generation.

Das Wettprogramm deckt Fußball, Tennis, Basketball, Eishockey und US-Sport ab, dazu Randsportarten. Auch hier kein Krypto. Die Marke eignet sich für Spieler, die das volle Whitelist-Paket wollen und ein breites Programm schätzen. Wer hingegen mit Krypto einzahlen will, kann das bei keinem lizenzierten Anbieter und damit auch nicht hier.

Bet3000

Bet3000 ist mit Erstdatum 22.04.2026 der jüngste Eintrag in dieser Auswahl. Inhaber ist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Die GGL führt Bet3000 in der Whitelist unter dieser Adresse. Die Erlaubnis wurde also erst in diesem Jahr erteilt, was bei einem Anbieter, der im deutschen Markt seit Jahren präsent ist, Fragen aufwirft, die der Spieler selbst beantworten muss: Whitelist ist die einzige verlässliche Quelle, eine ältere Werbeaussage zur Lizenz reicht nicht.

Auch Bet3000 nimmt kein Bitcoin. Das Wettprogramm umfasst die üblichen deutschen und europäischen Wettbewerbe, dazu asiatische Handicap-Linien, die bei dem Anbieter traditionell stark vertreten sind. Für Spieler, die Krypto suchen, ist das nicht der richtige Anbieter. Für Spieler, die einen Whitelist-Eintrag mit asiatischem Wettangebot wollen, passt die Marke.

Tiptorro

Hinter Tiptorro steht die Torro Tec Limited mit Sitz in Malta, die im App Store als Anbieter der Tiptorro-App auftritt. Die Erstgenehmigung datiert auf den 30.06.2021, die Folgeerlaubnis auf den 27.12.2022. Tiptorro ist in Deutschland vor allem als stationäre Wettkette bekannt, der Online-Auftritt gehört zum selben Konzern. Die GGL beaufsichtigt auch diesen Anbieter.

Auch Tiptorro nimmt kein Bitcoin. Die App und der Webauftritt führen die üblichen Sportarten, dazu lokale Angebote, die der stationäre Hintergrund nahelegt. Wer Krypto will, ist hier falsch. Wer die stationäre Marke und einen Whitelist-Eintrag sucht, passt hier.

Offshore-Anbieter mit Bitcoin: warum sie in Deutschland keine Option sind

Playzilla

Playzilla betreibt nach eigenen Angaben einen Sportwettenbereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten. Die Lizenz, die das Unternehmen nennt, ist eine Curaçao-Lizenz, die in Deutschland keine Geltung hat. Wer bei Playzilla spielt, spielt ohne deutsche Erlaubnis, ohne Anschluss an OASIS und ohne LUGAS-Limit. Bitcoin ist verfügbar, was in Deutschland den Ausschlag gibt, denn genau diese Zahlungsoption disqualifiziert den Anbieter aus Sicht des GlüStV.

Das Wettprogramm ist breit, Fußball, Tennis, Basketball, Eishockey und Nischensportarten sind abgedeckt, und die Live-Wetten sind umfangreich. Wer sich für die Plattform interessiert, sollte wissen, was fehlt: das Einzahlungslimit, die Sperre, der Panikbutton, die Aufsicht. Im Streitfall greift kein deutsches Recht. Zahlungen, die auf Curaçao verarbeitet werden, unterliegen keiner deutschen Kontrolle. Die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt, ohne Playzilla namentlich zu nennen, aber in der Sache zielt die Warnung auf genau solche Anbieter.

RocketPlay

RocketPlay wird nach eigenen Angaben von Scores55 Tech B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben, Registrierungsnummer 162990. Die Plattform nimmt Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen entgegen und wirbt mit schnellen Auszahlungen. Deutsche Erlaubnis: keine. OASIS: nicht angeschlossen. LUGAS: nicht angeschlossen. Die Lizenz aus Curaçao hat in Deutschland keine Wirkung, weil der GlüStV eine deutsche Erlaubnis verlangt und keine ausländische Lizenz als Ersatz anerkennt.

Wer hier spielt, sollte sich bewusst sein, dass das eigene Konto nur durch die Regeln des Betreibers geschützt ist, nicht durch deutsche Aufsicht. Im Konfliktfall hilft kein deutsches Gericht ohne weiteres, und die Auszahlung in Krypto hängt von der Wechselkursentwicklung ab, die nicht zur Wette gehört. Der Anbieter wirbt mit Bitcoin, das ist der Unterschied, und dieser Unterschied disqualifiziert ihn aus deutscher Sicht.

22Bet

22Bet betreibt einen Sportwetten-Bereich mit Wetten auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen, nach eigenen Angaben. Die Lizenz stammt aus Curaçao und hat in Deutschland keine Geltung. Wer bei 22Bet einzahlt, kann das per Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen tun. Auch hier kein Anschluss an OASIS, kein LUGAS, kein deutsches Limit.

Das Wettprogramm ist breit, die Quoten sind in den Hauptmärkten konkurrenzfähig, und die Live-Wetten sind umfangreich. Die Plattform wirbt mit Sportarten, die im lizenzierten Markt weniger abgedeckt sind, darunter Biathlon und asiatische Wettbewerbe. Wer das sucht und die Schutzlücken akzeptiert, findet hier ein Angebot. Wer den deutschen Rechtsrahmen will, ist hier falsch.

Sportaza

Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Die Lizenz aus Anjouan hat in Deutschland keine Geltung, weil der GlüStV eine deutsche Erlaubnis verlangt. Wer bei Sportaza spielt, spielt ohne OASIS, ohne LUGAS und ohne deutsches Einzahlungslimit.

Bitcoin ist verfügbar, ebenso andere Kryptowährungen. Das Wettprogramm umfasst die üblichen Sportarten, dazu virtuellen Sport und E-Sports-Bereiche, die im lizenzierten Markt nicht angeboten werden dürfen. Auch hier gilt: Die fehlende deutsche Erlaubnis ist kein Detail, sondern die zentrale Eigenschaft des Angebots.

Rechtliche Lage: GlüStV, EuGH und die Folgen für Spieler

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist seit 1. Juli 2021 in Kraft. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) erteilt die bundesweite Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 GlüStV und beaufsichtigt die Inhaber nach § 28a. Die offizielle Whitelist nach § 9 Abs. 8 ist die einzige verlässliche Quelle für den Lizenzstatus. Stand 02.10.2026 listet die Whitelist 30 Einträge, davon 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis und drei reine Pferdewetten-Anbieter. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain, aber eine .de-Domain allein beweist keine Erlaubnis.

Was darf gewettet werden? Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorkommnisse im Spiel, als Einzel- oder Kombinationswette (§ 21 Abs. 1), und nur die Wettarten, die die GGL freigegeben hat (§ 21 Abs. 5). Live-Wetten (§ 21 Abs. 4) sind während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf die nächste Tor-, Satz- oder ähnliche Aktion in Sportarten möglich, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball ja, nächster Satz im Tennis ja, nächster Punkt im Tennis nein, nächster Korb im Basketball nein. Verboten sind Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren (GGL-Praxis: Fußball unterhalb der 3. Liga zählt als Amateursport), manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a). E-Sports: Die GGL teilt mit, dass Wetten auf E-Sports nicht möglich sind, weil E-Sports nicht als Sport anerkannt ist. Es gibt keine lizenzierten E-Sports-Wetten in Deutschland. Virtuelle Sportwetten: nicht abschließend geregelt, hierzu wird nichts geschrieben.

Bargeldlose Auszahlung: Der Gewinn wird erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Es gibt keine gesetzliche Einsatzobergrenze pro Wette.

Spielerschutz: Teilnahme ab 18 Jahren (§ 4 Abs. 3). Pro Anbieter ein Konto mit vollständiger Verifikation (§ 6a). Vor der Verifikation darf ein Anbieter das Spielen für maximal 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen erlauben. Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 liegt bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg, durchgesetzt über die LUGAS-Limitdatei. Ein Anbieter darf für einen einzelnen Spieler ein höheres Limit festlegen (bis 10.000 €, 10.000 bis 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler), aber nur gegen nachprüfbare Belege der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, eine Selbsterklärung reicht nicht. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen frühestens nach sieben Tagen. Parallelspiel ist verboten (§ 6h, Aktivitätsdatei). OASIS (§§ 8, 8a) ist die bundesweite Sperrdatei, die bei Anmeldung und Login abgefragt wird. Selbstsperre mit fester Frist mindestens drei Monate, ohne Frist mindestens ein Jahr. Der Panikbutton (§ 6i Abs. 3) sperrt das Konto sofort für 24 Stunden. Offshore-Anbieter sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen.

Zahlungen (§ 6b Abs. 4): nur über ein Zahlungskonto auf den Namen des Spielers bei einem Institut im Sinne des Geldwäschegesetzes, anonyme Zahlungsmittel sind nicht zulässig. Spielergelder liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto, bei Kontoschließung wird der Saldo innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7).

Steuer: Die Sportwettensteuer nach §§ 16-25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18), also rund 5,03 % des gezahlten Betrags (5,3 / 105,3). Die Steuer schuldet der Veranstalter, nicht der Spieler (§ 19). Ob und wie der Anbieter die Steuer an den Spieler weitergibt, ist seine Entscheidung und ergibt sich aus seinen AGB. Die Steuer fällt auch bei unlizenzierten Anbietern an, gezahlte Steuer ist kein Lizenzbeweis.

Werbung und Boni: Nur Erlaubnisinhaber dürfen Werbung betreiben (§ 5 Abs. 7). Das 06:00-21:00-Werbeverbot (§ 5 Abs. 3 Satz 1) gilt für Automaten, Online-Poker und Online-Casinospiele, nicht für Sportwetten. Für Sportwetten: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung in diesem Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Der GlüStV enthält keine Klausel, die einen Sportwetten-Bonus betragsmäßig deckeln würde. Beträge, Umsatz und Mindestquoten kommen allein aus den AGB des Anbieters.

Offshore: Wer in Deutschland Sportwetten ohne deutsche Erlaubnis anbietet, betreibt unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Lizenz hat in Deutschland keine Geltung. Die GGL warnt Spieler vor illegalen Angeboten. Strafrechtlich: Veranstalter nach § 284 StGB bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, Werbung bis zu einem Jahr, Teilnahme nach § 285 StGB bis zu sechs Monate oder Geldstrafe. Strafverfahren gegen einzelne Spieler sind nicht etabliert, das ist weder eine Freikarte noch eine Drohung. Vollstreckung: Verbotsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzblockaden nach § 9. Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung der Einsätze verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Frage am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem EuGH vorgelegt, der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018. In den Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) hält EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou es grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten, mit einer Ausnahme: Behörden haben zugesichert, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das ist ein Schlussantrag, keine Entscheidung, und kein Spieler hat einen Anspruch daraus.

Ehrliche Lesart: Offshore bedeutet keine Erlaubnis, kein OASIS, kein LUGAS, keine deutsche Handhabe, dafür möglicherweise höhere Limits. Whitelist bedeutet Rechtssicherheit und Spielerschutz, dafür das 1.000-€-Standardlimit, eingeschränkte Live-Märkte, volle Verifikation und Zahlung vom eigenen Konto.

Häufig gestellte Fragen

Akzeptiert ein Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis Bitcoin?

Nein. Die Whitelist der GGL führt keinen Anbieter, der Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptiert. § 6b Abs. 4 GlüStV verlangt Zahlungen über ein Konto auf den eigenen Namen, anonyme Zahlungsmittel sind ausdrücklich unzulässig. Wer Bitcoin will, ist auf Anbieter ohne deutsche Erlaubnis angewiesen, und genau dort greift der deutsche Schutzrahmen nicht. Geprüft werden kann das über die Whitelist selbst, die einzige verlässliche Quelle.

Warum sind anonyme Zahlungsmittel bei Sportwetten in Deutschland unzulässig?

§ 6b Abs. 4 GlüStV schreibt vor, dass Ein- und Auszahlungen über ein Zahlungskonto auf den Namen des Spielers bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut erfolgen. Anonyme Zahlungsmittel sind verboten, weil die Identität des Zahlers an der Verwendungsstelle, also beim Buchmacher, sonst nicht feststellbar ist. Bitcoin ist pseudonym, nicht anonym, aber die Verknüpfung zwischen Adresse und Person endet an der Börse, der Anbieter sieht nur eine Wallet. Das reicht dem GlüStV nicht.

Was fehlt Anbietern ohne deutsche Erlaubnis beim Spielerschutz?

Viel. Es gibt keinen Anschluss an OASIS, also keine bundesweite Sperre, die bei Anmeldung und Login greift. Es gibt keine LUGAS-Limitdatei, also kein monatliches 1.000-€-Limit, das übergreifend zählt. Es gibt keinen Panikbutton, der das Konto für 24 Stunden sperrt. Es gibt kein Verbot des Parallelspiels über die Aktivitätsdatei. Im Streitfall greift kein deutsches Recht, weil die Erlaubnis fehlt. Die GGL hat im September 2026 vor illegalen Angeboten gewarnt.

Was besagen die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts vom 19. März 2026?

Generalanwalt Nicholas Emiliou hält es in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) grundsätzlich für möglich, dass Anbieter ohne deutsche Erlaubnis verlorene Einsätze zurückzahlen müssen. Eine Ausnahme gilt, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Es handelt sich um Schlussanträge, nicht um eine Entscheidung des EuGH, und die Frage war Gegenstand eines Vorlagebeschlusses des BGH vom 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23). Kein Spieler hat einen Anspruch aus den Schlussanträgen.

Wie wirkt sich die Sportwettensteuer von 5,3 % auf Quote und Auszahlung aus?

Die Steuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage Einsatz abzüglich der Steuer selbst, also rund 5,03 % des gezahlten Betrags (5,3 / 105,3). Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Spieler. Ob der Anbieter sie an den Spieler weitergibt, ist seine Entscheidung, festgehalten in den AGB. Wird die Steuer abgezogen, sinkt die effektive Quote, und die Auszahlung fällt entsprechend niedriger aus. Gezahlte Steuer ist kein Lizenzbeweis, sie fällt auch bei unlizenzierten Anbietern an.

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