Wettanbieter mit deutscher Lizenz 2026
Die einzige Frage, die eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis wirklich beantwortet, lautet: Steht der Anbieter auf der amtlichen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder? Alles andere – Wettprogramm, Quotenschlüssel, Bonus, Zahlungswege – ist Verhandlungssache zwischen Buchmacher und Spielendem. Wer eine seriöse Auswahl treffen will, sortiert deshalb zuerst nach der Erlaubnis, dann nach den Bedingungen, unter denen sie gilt.

Stand: 17. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Halle (Saale).
Überblick: Was eine deutsche Lizenz leistet – und was nicht
Im Jahr 2024 führten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, davon 13 für den stationären und Internetvertrieb (hybrid) und 19 nur für den Internetvertrieb; 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot. Im September 2026 listete die Behörde insgesamt 129 Veranstalter und Vermittler mit Erlaubnis und 229 erlaubte Glücksspielseiten – alle Glücksspielarten zusammengenommen, nicht nur Sportwetten. Die Whitelist wuchs also über die Jahre, der Sportwettenkern blieb überschaubar.

Diese Zahl wirkt größer, als das Wettangebot im Alltag ist. Wer eine .de-Domain öffnet und dort einen Wettschein abgeben kann, hat nicht automatisch eine Erlaubnis. Eine .de-Endung beweist gar nichts – der entscheidende Blick geht auf die Whitelist. Dort wiederum tauchen nicht alle Marken auf, die im Marketing als „deutsch“ verkauft werden.
Eine deutsche Erlaubnis gilt ausschließlich für das, was im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) geregelt ist: Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Online-Casinospiele und Pferdewetten. Jede dieser Spielarten hat eine eigene Erlaubnis, jeder Erlaubnisinhaber eine eigene Konzession. Ein Buchmacher, dessen Sportwetten erlaubt sind, kann mit dem Slots-Bereich desselben Portals trotzdem gegen das Recht verstoßen, wenn dort nur eine andere oder keine Erlaubnis vorliegt. Deshalb ist die Whitelist auch seiten-, nicht markenscharf: Erlaubt ist immer die Domain, nicht der Konzern.
Drei Punkte grenzen die deutsche Erlaubnis gegenüber Lizenzen aus Curaçao, Anjouan oder Malta ab, die in der Branche häufig als „europäisch“ beworben werden:
- Die Erlaubnis wird in Deutschland von einer öffentlichen Behörde erteilt, nicht von einer Selbstverwaltung der Anbieter. Die Erteilung ist personen-, domänen- und spielartbezogen.
- Anbieter mit Erlaubnis sind an Spielerschutzregeln gebunden, die das deutsche Recht unmittelbar durchsetzt: zentrale Sperrdatei (OASIS), zentrale Limitdatei (LUGAS), anbieterübergreifendes Einzahlungslimit, Panikbutton, Parallelspielverbot.
- Verstöße können mit Untersagungsverfahren, Zahlungs- und Netzsperren verfolgt werden; die Behörde veröffentlicht regelmäßig die Zahl der Untersagungen und der gesperrten Domains. 2025 zählte die GGL 287 Untersagungsverfahren – 2022 waren es 68. 1.843 illegale Websites waren 2025 aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren nicht mehr aus Deutschland erreichbar.
Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan ist in Deutschland rechtlich keine Lizenz für Sportwetten. Sie entfaltet hier keine Schutzwirkung, der Anbieter nimmt nicht am Sperrsystem teil, das anbieterübergreifende Einzahlungslimit gilt dort nicht. Wer dort spielt, hat im Streitfall keinen deutschen Ansprechpartner, und die zivilrechtliche Durchsetzung von Forderungen verläuft über ausländische Gerichte.
Rechtslage: Erlaubnis, Aufsicht und Whitelist
Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten aufgrund von Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden. Der GlüStV 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021, schuf anschließend die Rechtsgrundlage für die heute geltende Konzession. Die GGL in Halle (Saale) ist die zentrale Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde; sie erteilt die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV, überwacht den Betrieb nach § 28a und führt die Whitelist nach § 9 Abs. 8. Die Whitelist ist die einzige amtliche Quelle, anhand derer geprüft werden kann, ob ein Anbieter eine Erlaubnis besitzt.
Der konkrete Weg dahin ist nicht trivial. Eine Ersterlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre; die Whitelist führt das Datum der Erteilung, lässt aber offen, ob darüber hinaus Folgeerlaubnisse oder Verlängerungen bestehen. Wer also wissen will, ob eine bestimmte Domain aktuell erlaubt ist, prüft die Whitelist und akzeptiert den dortigen Stand als Nachweis für die Erlaubnis.
Die amtliche Whitelist ist auf der Website der Behörde öffentlich einsehbar. Sie ist nach Erlaubnisinhaber und nach Domain sortiert; für jeden Eintrag sind die ausstellende Behörde, das Erlaubnisdatum und die erlaubte Spielart angegeben. Wer einen Anbieter prüft, geht so vor:
- Domain in der Whitelist suchen, nicht den Markennamen. Derselbe Markenname kann in Malta, Curaçao oder Deutschland auftreten, jedes Mal unter anderer Domain und mit anderer Rechtslage.
- Die Whitelist führt die Domain zusammen mit der erlaubten Spielart. „Sportwetten“ und „virtuelle Automatenspiele“ sind getrennte Erlaubnisse. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele deckt keine Sportwette ab.
- Die Behörde, die die Erlaubnis ausgestellt hat, ist nicht immer die GGL. Auch das Regierungspräsidium Darmstadt hat Erlaubnisse erteilt, die in der Whitelist fortgeführt werden. Maßgeblich bleibt der Eintrag in der Whitelist, nicht das ausstellende Organ.
Die Behörde kanalisiert mit dieser Aufsicht einen großen Teil des Marktes. Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland eine Kanalisierungsquote von 77 %: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen auf unerlaubte Angebote. Die Zahl wirkt auf den ersten Blick hoch. Sie relativiert sich beim Blick auf den Sportwettenmarkt allein: Nach der Marktanalyse der GGL auf Basis von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen lag die Kanalisierungsquote im Sportwettenmarkt 2022 bei deutlich über 95 Prozent; illegale Anbieter hatten demnach einen Marktanteil von weniger als fünf Prozent. Beide Zahlen stehen nebeneinander und beschreiben unterschiedliche Märkte – Online-Glücksspielmarkt gesamt und Sportwettenmarkt im Speziellen.
Wirtschaftlich ist der regulierte Sportwettenmarkt überschaubar. Die Sportwettenanbieter mit GGL-Erlaubnis erzielten 2024 Bruttospielerträge von 1.963 Mio. Euro (+12 % gegenüber dem Vorjahr); die zugrunde liegenden Wetteinsätze beliefen sich auf 8,2 Mrd. Euro (2023: 7,9 Mrd. Euro), die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 % (2023: 78 %). Der regulierte deutsche Glücksspielmarkt hatte 2024, gemessen an den Bruttospielerträgen, ein Volumen von etwa 14,4 Mrd. Euro; die Steuereinnahmen aus Glücksspielen betrugen im selben Zeitraum rund sieben Mrd. Euro.
Die Behörde verfolgt Verstöße sichtbar. Die GGL warnte am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten und nannte dabei Plattformen wie Platincasino. Wer heute nach „deutscher Lizenz“ sucht, bekommt die Liste der erlaubten Anbieter, die laufend aktualisierte Whitelist und die Untersagungsstatistik – also drei Dokumente, die einen Markt überprüfbar machen, der ohne diese Werkzeuge eine Black Box wäre.
Spielerschutz: Einzahlungslimit, Sperrsystem und Verifizierung
Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis verpflichtet den Anbieter zu einem festen Bündel an Spielerschutzmaßnahmen. Drei davon greifen besonders weit:

- Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit: 1.000 € pro Kalendermonat für alle erlaubten Anbieter zusammen, technisch durchgesetzt über die zentrale Limitdatei LUGAS. Ein höherer Betrag ist nur auf Antrag und mit nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit möglich; eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen.
- Zentrale Sperrdatei OASIS: Wer sich selbst sperren lässt, ist für mindestens drei Monate gesperrt, wenn eine Frist genannt wird, sonst mindestens ein Jahr. OASIS wird bei Registrierung und Login geprüft. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis haben an OASIS keinen Anschluss.
- Vollständige Identitätsprüfung: Ein Konto pro Anbieter mit voller Verifikation. Vor der Verifikation darf der Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spielbetrieb mit einem Einzahlungslimit von 100 € anbieten, Auszahlungen sind in dieser Phase ausgeschlossen.
Hinzu kommen Verhaltensregeln, die der einzelne Spielende nicht sieht, die aber im Hintergrund laufen: ein Parallelspielverbot über die LUGAS-Aktivitätsdatei (kein zweites Konto bei einem anderen Anbieter, solange das erste aktiv ist), ein 24-Stunden-Block auf Knopfdruck (Panikbutton), Werbebeschränkungen rund um Live-Übertragungen und ein Verbot, Affiliates nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz zu vergüten.
Die Schutzmechanismen greifen nur, solange der Anbieter am System angeschlossen ist. Offshore-Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind weder an OASIS noch an LUGAS angeschlossen, kennen das 1.000-€-Limit nicht und prüfen weder Sperrdatei noch Parallelkonto. Das ist der Kern des Unterschieds zwischen „deutscher Lizenz“ und einer Lizenz, die denselben Anbieter unter demselben Markennamen in einem anderen Rechtsraum führt.
Zahlungen unterliegen ebenfalls einer Sonderregel: nur Zahlungskonten, die auf den Namen des Spielenden lauten und bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut geführt werden, sind zugelassen – anonyme Zahlungsmittel, Kryptowährungen und bargeldähnliche Prepaid-Lösungen sind ausgeschlossen. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist Sache seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen; die zugrunde liegende Pflicht zum eigenen Konto gilt für alle Erlaubnisinhaber gleichermaßen.
Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Guthaben steht auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird der Saldo innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühr ausgezahlt.
Wettprogramm: Was unter deutscher Erlaubnis erlaubt ist
Die deutsche Erlaubnis deckt festquotierte Wetten auf den Ausgang eines Sportereignisses oder auf einen Abschnitt davon ab. Einzelwetten und Kombinationswetten sind zulässig. Wetten, die gegen manipulationsanfällige Sachverhalte oder auf Regelverstöße und deren Sanktionierung gerichtet sind, sind ausgeschlossen; ebenso Wetten auf Sportereignisse, die vorwiegend von Minderjährigen oder Amateuren bestritten werden. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind im Sportwettenrecht nicht zugelassen.
Live-Wetten sind eingeschränkt: Während eines laufenden Ereignisses darf nur auf den Endausgang gewettet werden, und – in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind – auf das nächste Tor (im Fußball), den nächsten Satz (im Tennis) und vergleichbare Komponenten. Auf den nächsten Punkt im Tennis oder den nächsten Korb im Basketball darf unter deutscher Erlaubnis nicht gewettet werden. Auch das Wettprogramm als Ganzes ist genehmigungspflichtig; die GGL legt fest, welche Wetttypen ein Anbieter anbieten darf.
Was nicht unter die Erlaubnis fällt: Esports. Die GGL führt dazu aus, dass Esports nicht als Sport im Sinne des GlüStV anerkannt ist und Wetten auf Esports unter deutscher Erlaubnis nicht möglich sind. Wer nach einer Esports-Wette unter deutscher Lizenz sucht, sucht vergeblich. Virtuelle Sportwetten sind im GlüStV nicht ausdrücklich geregelt.
Diese Einschränkungen verändern das Wettangebot gegenüber dem, was internationale Buchmacher zeigen. Ein Anbieter mit deutscher Erlaubnis, der auf Bundesliga, Champions League und die europäischen Top-Ligen sein volles Programm fährt, hat im Live-Bereich weniger Auswahl als ein internationaler Anbieter. Dafür sind alle angebotenen Wetten von der Aufsicht geprüft. Wer darauf angewiesen ist, dass auf den nächsten Ballbesitz im Tennis gewettet werden kann, ist mit der deutschen Erlaubnis falsch bedient; wer das Endergebnis eines Bundesligaspiels vor dem Spiel wettet, merkt keinen Unterschied.
Was die deutsche Sportwettensteuer für den Spielenden bedeutet
Die Sportwettensteuer ist im Rennwett- und Lotteriegesetz (§§ 16–25 RennwLottG) geregelt. Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage, die der Einsatz abzüglich der Steuer selbst ist. Das sind rund 5,03 % des eingesetzten Betrags (5,3 geteilt durch 105,3). Die Steuer schuldet der Veranstalter der Wette, nicht der Spielende. Ob und wie der Anbieter sie an den Spielenden weitergibt, ist seine Entscheidung; sie wird in den AGB geregelt und ist nicht einheitlich. Die Aussage „5,3 % des Einsatzes“ ist ungenau – sie unterschätzt den tatsächlichen Anteil, weil die Bemessungsgrundlage bereits um die Steuer bereinigt ist.
Die Steuer fällt auch bei unlizenzierten Anbietern an; eine entrichtete Steuer ist kein Beleg für eine Erlaubnis. Gewinne privater Spielender sind im Gesetz nicht speziell geregelt; die Frage, ob und in welcher Höhe private Wettgewinne zu versteuern sind, gehört in die Beratung beim Steuerberater.
Zivilrechtliche Lage: Rückforderung alter Verluste
Die Frage, ob Spielende, die in den Jahren vor 2020 bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis gewettet haben, ihre Einsätze zurückfordern können, ist seit Jahren vor deutschen Zivilgerichten verhandelt worden. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Im Verfahren C-530/24 hat der Generalanwalt am EuGH, Nicholas Emiliou, in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 grundsätzlich für möglich gehalten, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten – mit einer Ausnahme: Behörden haben zugesichert, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen.
Diese Schlussanträge sind noch keine Entscheidung des Gerichtshofs; sie sind die Position des Generalanwalts, der die Richterinnen und Richter in der Regel, aber nicht zwingend überzeugt. Wer sich an einem Verfahren beteiligen will, braucht ein zivilrechtliches Mandat und realistische Erwartungen: Die Gerichte haben die Rückforderung in mehreren Fällen bejaht, ohne dass daraus ein automatisches Recht auf Erstattung für jeden Spielenden folgt.
Werbung, Bonus und Vertrieb
Werbung für Glücksspiel in Deutschland ist nur Erlaubnisinhabern gestattet (§ 5 Abs. 7 GlüStV). Für Sportwetten gilt das Werbeverbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr ausdrücklich nicht; das Zeitverbot betrifft Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele. Für Sportwetten gelten andere Regeln: keine Werbung unmittelbar vor oder während einer Live-Übertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern oder Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, keine Vergütung von Affiliates nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Der GlüStV enthält keine Klausel, die einen Sportwetten-Bonus der Höhe nach begrenzt; Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Fristen kommen aus den AGB des jeweiligen Anbieters.
Der Vertrieb selbst erfolgt online über die erlaubten Domains und offline über rund 2.300 Wettvermittlungsstellen. Die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen verfügten für den stationären Vertrieb noch über eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2024. Im Jahr 2024 lag das Verhältnis zwischen Pre-Match-Wetten und Live-Wetten bei Sportwetten bei 47 % zu 53 %; 78 % der Wetteinsätze entfielen auf Fußball, danach folgten Basketball mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %. Diese Verteilung ist die Marktstatistik aller erlaubten Anbieter zusammen; sie beschreibt, wo der Wettumsatz konzentriert ist, nicht, was einzelne Buchmacher anbieten.
Was eine Wette im Schnitt kostet: Eine Rechnung zum Einzahlungslimit
Eine einzelne Wette zu 1.000 € bei Dezimalquoten von 1,90 gegen 1,90 (zweiwegig, ein fiktives Beispiel, kein notierter Preis) hat einen Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 0,9524. Das sind 95,24 % Auszahlung; der Buchmacher behält 4,76 % Marge. Ein Spielender, der 1.000 € zu dieser Quote setzt, verliert im statistischen Mittel 47,60 € pro 1.000 € Umsatz. Über das gesamte Monatslimit gerechnet, das nach § 6c Abs. 1 GlüStV bei 1.000 € liegt, ist das der durchschnittliche Verlust eines Monats, in dem das Limit vollständig ausgeschöpft und einmal umgesetzt wird.
Die Rechnung trägt zwei Annahmen offen: Es wird ein einzelner Umsatz des Monatslimits angenommen, kein wiederholtes Recycling von Gewinnen; und die angenommene Marge von 4,76 % ist ein Beispielwert für ein enges Zwei-Wege-Match. Wer auf Außenseiter wettet, zahlt eine höhere Marge; wer auf Favoriten setzt, eine niedrigere. Wer Kombinationen bildet, multipliziert die Margen der einzelnen Beine und liegt regelmäßig über dem Einzelmarkt.
Der Wert der Rechnung liegt nicht im genauen Betrag. Er liegt in der Größenordnung: Bei einem typischen Bundesligamatch verliert ein Spielender, der das monatliche Einzahlungslimit einmal vollständig umsetzt, im Mittel rund 40 bis 60 €. Das ist weniger als der Werbeaufwand der Branche vermuten lässt, aber es ist auch keine Rendite. Das Einzahlungslimit ist eine politische Obergrenze, keine Strategieempfehlung.
Wer mit 1.000 € Monatslimit wettet, sollte sich klar machen, dass er in diesem Monat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Teil des Limits verliert und nur im Ausnahmefall darüber liegt. Wer mit 100 € spielt, verliert im Mittel etwa 4 bis 6 € im Monat – vorausgesetzt, er setzt das Limit einmal um und nicht mehrfach hintereinander. Die Rechnung verschiebt sich, sobald höhere Limits auf Antrag gewährt werden; sie verschiebt sich auch, sobald Live-Wetten mit ihrem typischerweise höheren Margenniveau dazukommen.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die folgende Übersicht führt die zehn Wettanbieter, deren Sportwetten-Domain auf der GGL-Whitelist (Stand 02.10.2026) steht, mit dem Erlaubnisinhaber und dem Datum der Ersterlaubnis auf. Die Reihenfolge folgt dem Eingang in die Whitelist, nicht einem Ranking. Die Erlaubnis wird in der Whitelist ohne Enddatum geführt; die hier genannten Daten sind das Datum der Ersterteilung, nicht das einer Befristung.
| Anbieter | GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Tipico | Erlaubnis für Tipico; Inhaber Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Sportingbet | Erlaubnis für Sportingbet; Inhaber Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| AdmiralBet | Erlaubnis für AdmiralBet; Inhaber Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| NEO.bet | Erlaubnis für NEO.bet; Inhaber Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| Sportwetten.de | Erlaubnis für Sportwetten.de; Inhaber NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| bet-at-home | Erlaubnis für bet-at-home; Inhaber Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 |
| Betano | Erlaubnis für Betano; Inhaber Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 |
| Winamax | Erlaubnis für Winamax; Inhaber WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 |
| LeoVegas | Erlaubnis für LeoVegas; Inhaber LVSports Limited | 21.10.2024 |
| Bet3000 | Erlaubnis für Bet3000; Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
Fünf dieser Anbieter haben ihre Ersterlaubnis am 09.10.2020 erhalten – dem Tag, an dem die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse nach langen Gerichtsverfahren erteilt werden konnten. Vier Anbieter folgten bis Ende 2021, ein weiterer (LeoVegas) erst Ende 2024, und Bet3000 ist mit April 2026 der jüngste Eintrag in der Whitelist. Die Anbieter sind durchweg in Malta ansässig; das ist rechtlich unproblematisch, weil die deutsche Erlaubnis an die Domain und die Spielart gebunden ist, nicht an den Sitz der Betreibergesellschaft. Eine maltesische Betreibergesellschaft mit deutscher Erlaubnis unterliegt dem deutschen Recht, soweit die Erlaubnis reicht.
Was die Tabelle nicht zeigt: die Größe des Wettprogramms, die Höhe der Quoten, die konkreten Bonusbedingungen oder das Zahlungsangebot. Diese Merkmale sind Teil der AGB jedes einzelnen Anbieters und lassen sich nicht aus der Whitelist ablesen. Wer Anbieter vergleicht, kommt um die Lektüre der AGB nicht herum – nicht weil die Erlaubnis unzuverlässig wäre, sondern weil die Erlaubnis die Spielfähigkeit garantiert, nicht die Spielqualität.
Die Anbieter im Einzelnen
Tipico – der Platzhirsch unter den Erlaubnisinhabern
Tipico gehört zu den fünf Anbietern, deren Erlaubnis auf den 09.10.2020 datiert ist. Der Anbieter steht seit den Anfängen der länderübergreifenden Erlaubnis auf der Whitelist und ist über die Sportwetten-Plattform Tipico erreichbar. Inhaber ist die Tipico Co. Limited mit Sitz in Malta. Über das Wettprogramm, die Quoten oder das Bonusangebot schweigt die Whitelist – das ist die Sache der AGB und der Vergleichsportale.
Was die Erlaubnis allein über Tipico aussagt: Der Anbieter nimmt am Sperrsystem OASIS teil, ist an die LUGAS-Limitdatei angeschlossen und akzeptiert nur Zahlungen von Konten, die auf den Namen des Spielenden lauten. Wer bereits bei einem anderen Anbieter ein aktives Konto hat, kann bei Tipico nicht parallel spielen, solange das andere Konto läuft. Das 1.000-€-Monatslimit wird zentral mitgezählt.
Im Zivilverfahren um zurückgeforderte Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 ist Tipico die beklagte Partei. Die Sache liegt seit Juli 2024 beim Europäischen Gerichtshof; die Schlussanträge des Generalanwalts vom März 2026 sehen eine Rückzahlungspflicht grundsätzlich als möglich an. Das Verfahren ist noch offen, ein Urteil steht aus.
Für wen Tipico passt: Wer einen Anbieter mit langer Erlaubnishistorie sucht, der Bundesliga-Spiele in voller Tiefe anbietet, ist hier richtig. Wer auf ein Bonusangebot mit möglichst wenigen Umsatzbedingungen Wert legt, muss die AGB prüfen, weil die Whitelist darüber schweigt. Wer hingegen Live-Wetten auf den nächsten Ballbesitz im Tennis sucht, ist bei keinem Erlaubnisinhaber richtig – das Wettprogramm ist überall gleichermaßen beschnitten.
Sportingbet – seit 2020 mit Erlaubnis, Slots und Sport unter einer Konzession
Sportingbet gehört ebenfalls zur ersten Welle der Erlaubnisinhaber. Die Whitelist führt den Anbieter unter Sportingbet, Inhaber ist die Sportingbet (Deutschland) Limited. Im Impressum nennt das Unternehmen die behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21.12.2022 und eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022. Beide Erlaubnisse sind getrennte Konzessionen: Wer auf Sportingbet.de wettet, nimmt unter der Sportwetten-Erlaubnis teil; wer denselben Account für Slots nutzt, fällt unter eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln.
Die Folge: Wer auf Sportingbet wettet, kann dort nicht ohne weiteres Casino spielen, wenn er parallel bei einem anderen Anbieter Casino spielt. Die Aktivitätsdatei LUGAS untersagt paralleles Spiel unabhängig von der Spielart, sobald ein anderes Konto bei einem anderen Anbieter aktiv ist. Wer Sportwetten und Slots trennen will, kann das mit zwei Anbietern, die jeweils nur eine Spielart anbieten; bei einem Anbieter mit beiden Erlaubnissen muss das Konto so geführt werden, dass die LUGAS-Prüfung es als einsortiert akzeptiert.
Für wen Sportingbet passt: Wer Sport und Slots aus einer Hand möchte und die Trennung in der gleichen App schätzt. Wer die Trennung strikt halten will, prüft, ob Sportingbet den parallelen Betrieb beider Erlaubnisse technisch unterstützt oder ob die LUGAS-Logik den Wechsel blockiert.
AdmiralBet – Erlaubnis seit 2020 mit Folgegenehmigungen
AdmiralBet steht mit AdmiralBet auf der Whitelist. Inhaber ist die Greentube Betting Malta Limited; die Erlaubnis datiert auf den 09.10.2020, es folgten Folgeerlaubnisse am 13.12.2022 und am 29.07.2024. Eine separate Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 28.09.2022 und gilt für eine eigenständige Webseite. Die Trennung ist hier sichtbar: Sportwetten und Slots laufen über unterschiedliche Webseiten; beide sind getrennt zu prüfen.
Diese Architektur erleichtert den Vergleich, weil ein Spielender mit Sicherheit sagen kann, unter welcher Erlaubnis er wettet. Wer unter AdmiralBet wettet, fällt klar unter die Sportwetten-Erlaubnis; wer auf dem Slot-Portal spielt, unter eine andere. Wer beide Angebote parallel nutzt, hat formal zwei Konten, auch wenn die Anmeldung im Hintergrund zusammenhängt.
Für wen AdmiralBet passt: Wer Wert auf eine sichtbare Trennung zwischen Sportwetten und Casino legt und mit zwei separaten Domains gut zurechtkommt.
NEO.bet – ein Anbieter aus der ersten Erlaubnis-Welle
NEO.bet trägt die Erlaubnis seit dem 09.10.2020; Inhaber ist die Greenvest Betting Limited mit Sitz in Malta. Die Whitelist führt NEO.bet. NEO.bet gehört zu den Anbietern, die von Anfang an unter deutscher Erlaubnis am Markt sind, ohne dass die Erlaubnis mit denselben Schlagzeilen verbunden wäre, die andere Anbieter prägen.
Der Vorteil einer langen Erlaubnishistorie liegt in der Beständigkeit: Wer seit 2020 unter der gleichen Erlaubnis wettet, hat keine Umstellungsprobleme, keine Lizenzwechsel und keine Schnittstellenprobleme beim Anbieterwechsel. Wer sich für die konkrete Auszahlungsquote, das Wettprogramm oder den Bonus interessiert, muss die AGB lesen – die Whitelist liefert diese Daten nicht.
Für wen NEO.bet passt: Wer einen beständigen Anbieter aus der ersten Erlaubnis-Welle sucht und keine besonderen Anforderungen an ein übergroßes Wettprogramm hat. Wer hingegen Wert auf Esports oder Live-Wetten auf Mikroreignisse legt, ist mit keinem Erlaubnisinhaber richtig bedient.
Sportwetten.de – Domain und Markenname in einem
Der Anbieter trägt den Domainnamen als Markennamen. Die Whitelist führt Sportwetten.de mit Inhaber NetX Betting Limited, 170 Pater House, Level 1 (Suite A168), Psaila Street, Birkirkara, Malta. Die Erlaubnis datiert auf den 19.11.2020, eine Folgeerlaubnis auf den 16.12.2022. Die Domain selbst ist die Spieladresse, nicht eine Vertriebsdomain; ein Aufruf der Domain führt direkt in das Wettangebot.
Diese Klarheit hat einen Vorteil: Wer das Portal aufruft, weiß, dass er unter der Erlaubnis für diese Domain wettet. Es gibt keine zweite Seite, über die das gleiche Angebot läuft, und keine Konzernverwirrung, die bei mehreren Auftritten entsteht. Wer den Anbieter mit anderen Marken verwechselt, die denselben Markennamen auf einer anderen Seite führen, ist hier fehl am Platz; das Wettangebot ist eine eigenständige Erlaubnis.
Für wen Sportwetten.de passt: Wer ohne Umwege direkt in das Wettangebot will und die Übersichtlichkeit schätzt. Wer eine breite Marke mit internationaler Sichtbarkeit sucht, ist anderswo besser aufgehoben – das Angebot ist ein deutsches Produkt für den deutschen Markt.
bet-at-home – Erlaubnis seit 2020 mit klarer Folgestruktur
bet-at-home gehört zur ersten Erlaubnis-Welle mit Datum 02.11.2020; Inhaber ist die Bet-at-home.com Internet Limited. Eine Folgeerlaubnis datiert auf den 22.12.2022, eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf den 28.12.2022. Auch hier sind Sportwetten und Slots getrennte Erlaubnisse; bet-at-home ist die Sportwetten-Marke, die Slots laufen unter einer separaten Erlaubnis.
Die Whitelist zeigt einen Anbieter, dessen Erlaubnisstruktur zwischen 2020 und 2022 in zwei Schritten aktualisiert wurde – von der Ersterlaubnis über die Folgeerlaubnis bis zur Slot-Erlaubnis. Wer seit 2020 dabei ist, hat diese Schritte mitgemacht. Wer heute einsteigt, sieht die fertige Konzession und prüft nur noch, ob die Erlaubnis für die Spielart, die er nutzen will, vorliegt.
Für wen bet-at-home passt: Wer einen Anbieter mit nachvollziehbarer Erlaubnisstruktur sucht und mit zwei getrennten Erlaubnissen (Sport und Slots) bewusst umgeht. Wer die Spiele beider Welten ohnehin parallel spielen will, sollte die LUGAS-Aktivitätsdatei im Auge behalten.
Betano – der österreichische Neueinsteiger unter deutscher Erlaubnis
Betano steht mit Betano auf der Whitelist; Inhaber ist die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta. Die Erlaubnis datiert auf den 19.02.2021, eine Folgeerlaubnis auf den 16.12.2022. Die Betkick Sportwettenservice, ein österreichisches Unternehmen im Besitz von Stoiximan, erhielt im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und bietet über die Domain Betano.de Wetten an.
Die österreichische Herkunft zeigt sich in der Marktstrategie: Betano ist in Österreich stärker verwurzelt als die meisten Konkurrenten und bringt diese Erfahrung in den deutschen Markt mit. Die Erlaubnis selbst ist eine deutsche; der Hintergrund des Mutterkonzerns ändert daran nichts. Wer mit österreichischen Quotenformaten vertraut ist, wird die Umstellung auf Dezimalquoten mit Komma (2,10) als kleine Hürde empfinden.
Für wen Betano passt: Wer einen Anbieter mit österreichischem Hintergrund schätzt und mit dem Wettprogramm für Bundesliga und Champions League zufrieden ist. Wer Live-Wetten auf den nächsten Punkt im Tennis sucht, ist auch bei Betano fehl am Platz.
Winamax – die französische Marke unter deutscher Aufsicht
Winamax steht mit Winamax auf der Whitelist; Inhaber ist die WINAMAX SA, eine französische société anonyme. Die Erlaubnis wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt am 29.06.2021 erteilt und am 08.12.2022 verlängert. Beaufsichtigt wird das Unternehmen von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Die Erlaubnis ist deutsch, der Mutterkonzern französisch.
Winamax bringt eine Eigenheit mit, die bei den anderen Erlaubnisinhabern fehlt: Die Marke ist international etabliert und vor allem in Frankreich für Poker bekannt. In Deutschland tritt sie mit der Sportwetten-Erlaubnis an; Poker ist in Deutschland eine eigene Erlaubnis und liegt nicht im Sportwettenregelwerk. Wer Winamax nutzt, nutzt die deutsche Sportwetten-Domain, nicht das internationale Angebot.
Für wen Winamax passt: Wer einen Anbieter mit Poker- und Sportwetten-Hintergrund sucht, aber konsequent unter deutscher Erlaubnis wettet. Wer das internationale Winamax-Angebot nutzen will, ist auf der falschen Seite – die deutsche Erlaubnis deckt nur die deutsche Webseite von Winamax.
LeoVegas – ein Anbieter mit Casino-Hintergrund und später Sportwetten-Erlaubnis
LeoVegas ist im Sportwettenbereich der späteste Einstieg: Die Erlaubnis für LeoVegas datiert auf den 21.10.2024, Inhaber ist die LVSports Limited. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht bereits seit dem 27.02.2023. Die Reihenfolge ist hier umgekehrt: Erst kam die Casino-Erlaubnis, dann die Sportwetten-Erlaubnis.
Das ist ein nennenswerter Unterschied zu den anderen Anbietern. Wer LeoVegas aus dem Casino-Bereich kennt, hat dort möglicherweise ein Konto, das für Casino, nicht für Sportwetten, angelegt wurde. Mit der Sportwetten-Erlaubnis erweitert LeoVegas sein Angebot, ohne dass das Casino-Konto automatisch ein Sportwetten-Konto wird. Die Trennung der Erlaubnisse bleibt bestehen; ein Spielender, der auf LeoVegas wettet, fällt unter die Sportwetten-Erlaubnis.
Für wen LeoVegas passt: Wer bereits Casino-Erfahrung mit LeoVegas hat und das Wettangebot derselben Marke testen will. Wer einen reinen Sportwetten-Anbieter ohne Casino-Hintergrund sucht, ist mit einem der älteren Anbieter besser bedient.
Bet3000 – der jüngste Eintrag in der Whitelist
Bet3000 ist mit dem Erstdatum 22.04.2026 der jüngste Eintrag in der Whitelist. Inhaber ist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Lyons Range Court, Flat Nr. 1, Triq Bisazza, SLM 1640, Sliema, Malta. Die Erlaubnis wurde 2026 erteilt; sie ist eine Ersterlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV. Da die Erlaubnis noch innerhalb ihrer Erstlaufzeit liegt, sind bisher keine weiteren Erlaubnisdaten verzeichnet.
Ein Anbieter mit so junger Erlaubnis hat weniger Historie als die erste Welle von 2020. Das ist nicht zwingend ein Nachteil: Wer eine Erlaubnis erhält, hat die Eignungsprüfung der Aufsichtsbehörde bestanden – die Erlaubnis selbst ist das Gütesiegel, nicht die Dauer. Wer auf Markentreue zu einem Anbieter Wert legt, der seit Jahren unter der gleichen Erlaubnis arbeitet, ist mit einem älteren Eintrag besser bedient; wer ein neues Angebot testen will, hat bei Bet3000 eine aktuelle Erlaubnis.
Für wen Bet3000 passt: Wer einen Anbieter aus dem stationären Wettgeschäft sucht, der jetzt auch online unter deutscher Erlaubnis wettet. Wer eine breite Wettprogramm-Tiefe bei einem reinen Online-Anbieter gewohnt ist, sollte prüfen, ob das Online-Angebot mithält.
Was die Spielerinformationen über die Whitelist nicht verraten
Die Whitelist ist eine Verwaltungsliste, kein Produktkatalog. Sie führt Domain, Inhaber, Erlaubnisdatum und erlaubte Spielart. Sie führt nicht: Wettprogramm, Quoten, Auszahlungsquote, Mindestquoten für Boni, akzeptierte Zahlungsmethoden, Auszahlungsdauer, Mindest- und Maximaleinsatz. All das steht in den AGB des Anbieters.
Wer Anbieter untereinander vergleicht, kann die Whitelist nur nutzen, um die Vorauswahl zu treffen: Wer ist erlaubt, wer nicht. Danach beginnt die eigentliche Auswahl. Die folgende Reihenfolge ist ein Vorschlag, nicht die einzige:
- Wettprogramm prüfen. Wer hauptsächlich auf Bundesliga und Champions League wettet, hat bei allen zehn Anbietern Auswahl; wer auf untere Ligen oder Nischensportarten setzt, sollte prüfen, ob der Anbieter diese Märkte überhaupt anbietet. Live-Wetten sind überall beschnitten, aber das Ausmaß variiert.
- Quoten vergleichen. Ein Anbieter mit drei Prozent höherer Auszahlungsquote auf Bundesliga-Heimsiege ist im Jahresverlauf bares Geld. Wer viele Wetten platziert, sollte Quotenschlüssel vergleichen; wer nur gelegentlich wettet, kann das Thema vernachlässigen.
- Bonusbedingungen lesen. Der GlüStV schreibt keine Obergrenze für Boni, also kommen alle Bedingungen aus den AGB. Mindestquote, Umsatzfaktor, Frist – das sind die drei Werte, die entscheiden, ob ein Bonus nennenswert ist oder ob die Bedingungen ihn entwerten.
- Zahlungsmethoden prüfen. Die gesetzliche Pflicht zum eigenen Konto schränkt die Auswahl ein, aber nicht jeder Anbieter akzeptiert dieselben Zahlungsmarken. Wer auf eine bestimmte Zahlungsmethode angewiesen ist, sollte vor der Anmeldung prüfen, ob der Anbieter sie annimmt.
- AGB lesen. Das klingt langweilig, ist aber der einzige Weg, um Überraschungen zu vermeiden. Wer die AGB vor der Anmeldung liest, weiß, welche Regeln gelten; wer sie erst im Streitfall liest, erfährt sie auf die harte Tour.
Diese Reihenfolge ist subjektiv. Wer einen anderen Schwerpunkt hat, dreht sie um. Wer in erster Linie auf Bonusjagd ist, fängt mit den Bonusbedingungen an. Wer eine bestimmte Zahlungsmethode braucht, fängt dort an. Wichtig ist, dass die Reihenfolge vor der Anmeldung steht.
Häufige Fragen
Wo finde ich die amtliche Whitelist der GGL?
Die Whitelist wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale) geführt und ist auf deren Website öffentlich einsehbar. Sie listet jeden Erlaubnisinhaber mit der erlaubten Domain, dem Erlaubnisdatum und der erlaubten Spielart auf. Die Suche erfolgt über die Domain, nicht über den Markennamen; eine Whitelist-Eintragung gilt nur für die dort genannte Domain. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert; ein verbindlicher Stand ist immer der, den die GGL selbst auf ihrer Website veröffentlicht.
Was bringt mir das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 €?
Das Limit von 1.000 € pro Kalendermonat gilt kumulativ über alle Anbieter mit deutscher Erlaubnis, nicht pro Anbieter. Die Limitdatei LUGAS führt zentral Buch; ein höherer Betrag ist nur auf Antrag und mit nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit möglich. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Vor der vollständigen Verifikation gilt ein Übergangslimit von 100 € für maximal 72 Stunden. Das Limit ist ein Schutzmechanismus, keine Strategieempfehlung; wer das Limit jeden Monat ausschöpft, verliert im statistischen Mittel einen Teil davon an die Buchmachermarge.
Zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Malta in Deutschland?
Nein. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta entfaltet in Deutschland keine Schutzwirkung. Anbieter mit ausländischer Lizenz sind in Deutschland nicht erlaubt und nehmen weder an OASIS noch an LUGAS teil. Das 1.000-€-Monatslimit gilt dort nicht, und im Streitfall gibt es keinen deutschen Ansprechpartner. Die GGL warnt regelmäßig vor illegalen Angeboten und führt Untersagungsverfahren; die Zahl der nicht mehr aus Deutschland erreichbaren illegalen Domains lag 2025 bei 1.843.
Wer trägt die Sportwettensteuer – der Anbieter oder der Spielende?
Die Sportwettensteuer schuldet der Veranstalter der Wette, nicht der Spielende. Sie beträgt 5,3 % einer Bemessungsgrundlage, die der Einsatz abzüglich der Steuer selbst ist – effektiv rund 5,03 % des eingesetzten Betrags. Ob der Anbieter die Steuer an den Spielenden weitergibt, regelt er in seinen AGB; es gibt keine einheitliche Praxis. Die Steuer fällt auch bei unlizenzierten Anbietern an, entrichtete Steuer ist kein Beleg für eine Erlaubnis. Private Wettgewinne sind im Gesetz nicht speziell geregelt.
Deckt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis auch Slots, Poker und Casino ab?
Nein. Die Erlaubnis ist spielartbezogen. Eine Sportwetten-Erlaubnis deckt ausschließlich Sportwetten ab; virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele benötigen jeweils eigene Erlaubnisse. Ein Anbieter kann eine oder mehrere dieser Erlaubnisse besitzen; die Whitelist führt pro Domain die erlaubte Spielart. Wer auf Sportingbet.de wettet, fällt unter die Sportwetten-Erlaubnis; wer dort Slots spielt, fällt unter eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln.
Nach welchen Kriterien wird ein Wettanbieter-Vergleich bewertet?
Eine sinnvolle Rangfolge stellt die Erlaubnis an den Anfang: Wer nicht auf der Whitelist steht, scheidet aus, unabhängig von Bonus, Quoten oder Wettprogramm. Danach folgen Kriterien, die in den AGB stehen: Wettprogramm, Auszahlungsquote (Quotenschlüssel), Bonusbedingungen, Zahlungsmethoden, Auszahlungsdauer. Welches Gewicht die einzelnen Kriterien haben, hängt vom Spielverhalten ab – wer viel wettet, gewichtet die Auszahlungsquote höher; wer auf Nischensportarten setzt, gewichtet das Wettprogramm höher.
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